Panoramafreiheit


Panoramafreiheit und die Frage:

Welche Motive darf ich noch fotografieren, malen, ausstellen und verkaufen?

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Zurzeit sorgt bei den Fotografen und den Journalisten  eine anstehende Entscheidung der Europäischen Union zur Abschaffung der Panoramafreiheit für Aufregung. Mich wundert nun, dass sich Maler, Grafiker u.a. sich scheinbar gar nicht mit diesem Thema beschäftigen. Im deutschen Urheberrechtsgesetz  ist zur Panoramafreiheit folgendes geregelt:

(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.

Damit konnte ich in Deutschland alleine oder mit meinen Malschülern alle Motive im öffentlichen Raum ohne Einschränkungen malen und fotografieren. Hier mal eine Auswahl meiner Aquarelle und Fotos aus Dörfern und Städten:

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Solche Aquarelle und Fotos sind vielleicht durch Änderungen an der Panoramafreiheit innerhalb der EU in Ausstellungen und WEB vielleicht bald nicht mehr möglich !!!

Der Focus beschreibt in seinem Artikel: Abschaffung der Panoramafreiheit: Foto hochgeladen – Abmahnung kassiert einige Beispiele, wie Bilder vom Münchner Olympiastadion, dem Brandenburger Tor, der Pariser Eifelturm und und … Einmal muss man wissen, dass es heute in allen Ländern der EU unterschiedlich die Reglungen gibt. Eine Regelungen lautet: Eine Urheberrechtsverletzung liegt nämlich nur dann vor, wenn der Urheber des Objekts noch keine 70 Jahre verstorben ist. Also gibt es keine Probleme beim Brandenburger Tor, aber beim Münchner Olympiastadium, der Flughafen Tegel, an der Elbpromenaden und in der Hafencity von Hamburg kann es dann zukünftig ernsthafte Probleme geben. Urheberrechtsverletzung kann sehr, sehr teuer sein. Das Hochladen von Fotos, Aquarellen, Grafiken u.a. auf Facebook, Google, Pinterest, Instagram, Web Seiten und Blogs kann teuer werden. Die Tücke liegt oft im Detail. Auch heute bereiten die unterschiedlichen Reglungen und Einschränkungen in der EU für Behinderungen in der Kunst und Wirtschaft. Ein Bespiel beschreibt die Süddeutsche Zeitung in ihrem Artikel: Panoramafreiheit – Die Freiheit gibt’s nur hier. Der Artikel beschreibt eine Leidensgeschichte der Veröffentlichung des Bildbandes von Harf Zimmermann: Brand Wand. im Steidl Verlag, Göttingen. Eineinhalb Jahre nach dem geplanten Termin konnte auf Grund der unterschiedlichen Rechtslagen der Fotoband erscheinen. Nun nicht jeder will einen Bildband mit Fotos aus aller Welt veröffentlichen. Aber ein Bild mit der Pariser Eiffelturm mit der nächtlichen Illuminierung ist doch für viele ein beliebtes Motiv. Hier liegt die Tücke im Detail. Gustav Eiffel ist  1923 verstorben, also kann er keine Rechte mehr geltend machen. Also kann der Eiffelturm bei Tageslicht fotografiert und gemalt werden. Aber wie die Fotocommunity.de zu der Panoramafreiheit beschreibt, nicht bei Nacht und eingeschalteter Beleuchtung. Also das Thema geht uns alle an. Wenn ich Urlaubsbilder von unserer Tour – einmal Spitzbergen und zurück – veröffentlichen will und womöglich einige Aquarelle malen möchte, muss ich die Rechtlage in Deutschland, Dänemark, Großbritannien, Island und Norwegen bei Tag, Nacht, Nebel mit und ohne Illuminierung beachten.

Was bringt uns wahrscheinlich eine Neureglung der Panoramafreiheit?

Nun wie das Beispiel des beleuchtenden Eifelturms zeigt, werden mit entscheidende Einschränkungen für unsere Urlaubsfotos im WEB, für die Arbeit von Fotografen, Malern, Grafikern u.a. zu rechnen haben. Auf der Seite der EU Abgeordneten Julia Reda können Sie sich in dem Artikel „Panoramafreiheit in Gefahr“ informieren. Meine Bitte ist, lassen Sie sich Ihre / unsere Rechte nicht einschränken und unterstützen Sie den

Offener Brief an die Mitglieder des Europäischen Parlaments zur Erhaltung der Panoramafreiheit

und die

Online Petition von Fotograf Nico Trinkhaus Save the Freedom of Photography!

Lassen Sie sich aber bitte nicht unendlich Zeit, denn am 09. Juli 2015 wird im EU-Parlament über den Änderungsantrag zur Panoramafreiheit abgestimmt.

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Stoppt die Änderungen für die Panoramafreiheit
Stoppt die Änderungen für die Panoramafreiheit

6 Gedanken zu “Panoramafreiheit

  1. Hallo Frank,
    ersteinmal schön, dass ihr wieder im Lande seit.
    Wie sieht es bei dem Gesetz aus mit privater und kommerzieller Nutzung?
    Gilt da nicht wie bisher, dass die Bilder für den Privatgebrauch weiterhin nutzbar sind?
    Und was ist privat und was ist kommerziell?
    Viele Grüße und einen schönen Tag von Susanne

    1. Hallo Susanne,
      danke für Deine Grüße. Leider ist es letztendlich egal oder privat oder gewerblich. Für den Eiffelturm bei Nacht u.a.hä gibt es bereits Abmahnungen auf Facebook, Fotocommunity u.a. für Profies und Urlaubsfotos. Es gibt in der EU Länder ohne Panoramafreiheit und wenn das Recht angepasst wird, verlieren wir einen Teil der Gestaltungsfreiheit. Ich würde gerne meine Bilder malen und Verkaufen und nicht vorher bei einem öffentlichen Gebäude oder öffentlich einsehbaren Gebäude um Erlaubnis fragen müssen. Denke nur mal an unser Projekt zu Tegel und die vielen Urlaubsfotos von Flughäfen u.a. .
      Beste Grüße von der Ostsee und genieße den Sommer – Frank

  2. Hallo Herr Koebsch,

    danke, dass Sie auf dieses Thema hinweisen.
    Im Fall des beleuchteten Eiffelturms ist mein Wissensstand, dass die Firma, die die Beleuchtung installiert hat, die Rechte daran hat. Insofern hat ein Verbot mit der Sehenswürdigkeit selbst nichts zu tun.
    Wenn man dem Focus-Artikel Glauben schenkt, wird die Gesetzesänderung noch einige Zeit dauern. Am Beispiel der Maut sieht man ja, wie sich so manches von allein erledigt.

    Ich bewundere übrigens Ihre Bilder sehr und hoffe, einmal Ihre Ausstellungen besuchen zu können.

    Schöne Grüße aus dem Lipperland
    Helga Koch

    1. Hallo Frau Koch,
      danke für Ihre Zeilen. Ja es ist ein heikles und spannendes Thema. Das Beispiel mit der Maut ist gut. Hier steigen uns die anderen Länder auf den Kopf. Die EU ist halt eine Demokratie. Viele andere und ich möchten bei dem Thema Panoramafreiheit gleich von Anfang an sagen, die geplante Veränderung mögen wir nicht. Wie heißt es so schön wehret den Anfängen.
      Nach deutschen Recht, können wir die Stadtwerke Rostock, die die Rostocker Petrikirche aus dem 13 Jh beleuchten, nicht verwehren, dass ich die Kirche im beleuchteten Zustand malen, fotografiere und die Bilder verkaufe. Bei einer Änderung müssten alle anfragen, evt. Kosten auf die Produkte aufschlagen. Zahlen tut auf jeden Fall der Endverbraucher. Und es gibt immer die Unsicherheit, gibt es Rechte die ich berücksichtigen muss Damit freuen sich die Anwälte die auf Abmahnungen spezialisiert sind. Diese Ärger, die zusätzlichen Klärungen und Kosten brauche ich nicht.
      Ich will mich viel lieber damit beschäftigen, Sie zu einer passenden Ausstellung einzuladen 😉
      Beste Grüße von der Ostsee – Frank

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